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Was ist ein Fachanwalt?

Fachanwalt = Fachidiot! Oder?

Gerhard Gösebrecht hat ein Problem. Seine Ehe ist wohl nicht mehr zu retten. Jetzt ist die Ehekrise akut geworden. In völlig entnervtem Zustand hat seine Frau einen Verkehrsunfall gehabt. Er hat einen Brief vom Rechtsanwalt seiner Frau bekommen. Die Trennung sei endgültig, die anstehenden Probleme seien zu regeln.

Jetzt braucht er auch einen Anwalt. Er hat Sorgen, sonst über den Tisch gezogen zu werden.

Er war aber noch nie bei einem Anwalt, und auch seine Freunde und Bekannten wissen so recht keinen Rat. Herr Gösebrecht denkt nach.

Es sind Kinder da, es wird also um Unterhalt gehen. Sicher wird auch seine Frau Unterhalt verlangen. Später wird es wohl auch noch um das gemeinsame Vermögen gehen. Da wäre ein Fachanwalt für Familienrecht bestimmt nicht verkehrt. Aber er hat noch weitere Probleme. Er hat mit seiner Frau einen Erbvertrag gemacht, den er nicht mehr will. Das ist doch sicher Erbrecht, hat da ein Fachanwalt für Familienrecht überhaupt Ahnung von? Außerdem war das kaputte Auto geleast. Es ist unklar, wer den Unfall verschuldet hat. Er macht sich besondere Sorgen, weil es ein Firmenfahrzeug ist, Leasingnehmer ist sein Arbeitgeber. Er fragt sich auch, ob er jetzt einfach seine Lebensversicherung ändern kann, so dass seine Frau nichts mehr bekommt, falls er stirbt. Schließlich fragt er sich, ob und wie der gemeinsam unterschriebene Mietvertrag für die Wohnung beendet werden kann. Und ob er für die Schulden seiner Frau haftet.

Das hat doch alles mit Familienrecht wenig bis nichts zu tun?! Denkt er.
Das ist doch Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsunfallrecht und was nicht alles. Denkt er.

Da gehe ich doch lieber zu einem normalen Rechtsanwalt, der kann das doch bestimmt irgendwie alles. Jedenfalls für mich wird es reichen, ich bin ja nicht so ein außergewöhnlicher Fall. Denkt er. Wenn ich zu einem Spezialisten gehe, muss ich dann vielleicht noch einen zweiten oder dritten Spezialisten hinzuziehen. Wer soll das bezahlen? Denkt er.

Herr Gösebrecht irrt sich:

Gegenüber Rechtsanwälten haben Fachanwälte keine andere, auf ihr Fachgebiet verengte Ausbildung. Sondern eine bessere.

Wer Fachanwalt werden will, muss vorher drei Jahre als Rechtsanwalt gearbeitet haben. Er muss eine theoretische fachspezifische Zusatzausbildung mit mindestens 120 Stunden machen, die mit drei schriftlichen Klausuren abschließt. Er muss praktische Erfahrung in dem Fachgebiet in weit überdurchschnittlichem Ausmaß nachweisen. Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der Anwaltskammer erst auf Nachweis dieser Voraussetzungen in einem streng formalen Verfahren verliehen.

Wer Fachanwalt bleiben will, ist zu stetiger Fortbildung verpflichtet. Anerkannt wird insoweit nur die Teilnahme an qualitätsgesicherten Seminaren und Schulungen. Die Rechtsanwaltskammer kontrolliert das streng und jährlich. Wer seine laufende qualifizierte Fortbildung nicht nachweisen kann, verliert den Fachanwaltstitel wieder. Einer solchen formal kontrollierten Fortbildungsverpflichtung unterliegen nur Fachanwalte, einfache Rechtsanwälte nicht.

Übrigens: Begriffe wie Tätigkeitsschwerpunkte, Interessengebiete u.s.w. sind rechtlich ungeschützte und nicht kontrollierte Selbsteinschätzungen des betreffenden Rechtsanwaltes. Einzig der „Fachanwalt“ weist vertiefte und formal geprüfte Fachkenntnisse auf bestimmten Rechtsgebieten nach.

In seiner täglichen Praxis hat jeder Fachanwalt auch vielfältige Berührung mit benachbarten Rechtsgebieten. Herr Gösebrecht wäre bei einem Fachanwalt für Familienrecht richtig aufgehoben. Denn für einen Familienrechtler sind seine zusätzlichen Probleme Standard – im Wesentlichen. Der Familienrechtler kennt sich aber eben besonders gut mit dem Kernproblem Herrn Gösebrechts aus und kann dieses effektiv, schnell und zutreffend bearbeiten. Insbesondere wird er nicht aus Unsicherheit und um die Verantwortung auf das Gericht zu verlagern überflüssige Verfahren führen, sondern Herrn Gösebrecht deutlich sagen, wie es um seine Sache steht. Das spart Zeit, Nerven – und nicht selten auch: Geld! Und: Die jeweiligen Fachgebiete sind heute derartig ausdifferenziert, bis hin zu eigenem Verfahrensrecht, dass kein einziger Anwalt den generellen Überblick über alles behalten kann. Heute gilt leider: Wer alles macht, macht am Ende nichts wirklich richtig gut.

Herr Gösebrecht ist noch nicht überzeugt. Was ist mit der Unfallsache? Stimmt. Das kann der Familienrechtler nicht so gut. Damit geht er besser zu einem anderen Rechtsanwalt oder noch besser: zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Oder noch viel besser: Zu einem Anwaltsbüro, wo mehrere Fachanwälte zusammenarbeiten. Das hat viele Vorteile.
Der größte Vorteil ist, dass man eine Anlaufstelle für alle seine Probleme hat, und dass die Anwälte auch bei fachübergreifenden Fragen zusammen beratschlagen, was das Beste für Herrn Gösebrecht ist. Ohne, dass ihn das mehr kostet.

Wir bieten durch die Ausrichtung unserer Praxis für 95% aller Rechtsfragen des Verbrauchers die zutreffende Spezialisierung aus einer Hand und arbeiten bei Fragen, die mehrere Rechtsgebiete betreffen im Team. Hinsichtlich der restlichen 5% scheuen wir uns nicht, offen zu sagen, wenn uns das erforderliche Spezialwissen fehlt und insoweit kompetente Kollegen zu empfehlen. Für einen solchen Rat berechnen wir selbstverständlich nichts oder nur eine geringe Schutzgebühr.

Wir sind Fachanwälte für Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht. Einer unserer Rechtsanwälte hat darüber hinaus die Ausbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich durchlaufen und ist derzeit im Zulassungsverfahren der Rechtsanwaltskammer. Auf dem Gebiet des sonstigen allgemeinen Zivilrechtes, z. B. Mietrecht oder auch Vertragsrecht verfügen wir gleichfalls über langjährige Erfahrung.

Herr Gösebrecht wäre bei uns gut aufgehoben...

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